Leere Flaschen und Dosen gehören zurück in den Recyclingkreislauf. Mit dem neuen Einwegpfandsystem werden ab 2025 aus alten Dosen und Flaschen neue Getränkeverpackungen. Das schont die Umwelt, spart Ressourcen und ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der österreichischen Recyclingziele. Wir als BILLA sind stolz darauf, gemeinsam mit unseren Kund:innen Teil der Lösung zu sein. An den Rücknahmeautomaten in unseren Märkten können Kund:innen ab 2025 unkompliziert die neuen Einweggebinde abgeben.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Ab 1.1.2025 gibt es für alle Flaschen und Dosen mit Pfandlogo 25 Cent retour.
Das Pfand auf Einwegverpackungen aus Kunststoff und Metall ist ein wichtiger Beitrag, um das Ziel einer Sammelquote von 90 Prozent bis zum Jahr 2027 zu erreichen.
Voraussetzungen für die Rücknahme:
abgebildetes Pfandlogo
Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter
Flaschen und Dosen müssen leer, unzerdrückt und mit Etikett zurückgegeben werden
ausgenommen sind: Milchprodukte bzw. Produkte mit einem Milchanteil von mehr als 51 Prozent sowie Sirupe
Häufig gestellte Fragen zum Einwegpfand
Worauf gilt ab Jänner 2025 Pfand?
Ab dem 01. Jänner 2025 werden alle Getränke in Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Litern pfandpflichtig. Die betroffenen Produkte sind durch das offizielle Pfandlogo gekennzeichnet.
Pfandpflichtige Einwegprodukte sind leicht durch das Pfandlogo erkennbar. Dieses ist gut sichtbar auf der Verpackung zu finden.
Das Pfand für Einwegverpackungen beträgt 25 Cent pro Stück. Dieser Betrag ist gesetzlich vorgeschrieben und wird beim Kauf erhoben.
Vom Pfandsystem ausgenommen sind: Getränkeverbundkartons, Glas- und Metallflaschen mit Kunststoffverschlüssen, Flaschen für Beikost und medizinische Flüssigkeiten sowie Milch- und Milchprodukte. Auch Sirupe sind nicht pfandpflichtig, da sie nicht für den unmittelbaren Verzehr gedacht sind.
Nein, Sirupe sind nicht pfandpflichtig, da sie zwar Getränke im weitesten Sinne sind, jedoch nicht direkt verzehrt werden sollen.
Nein, Getränke in Folienbeuteln unterliegen nicht dem Pfand, da sie keine typische Flaschenform haben und somit nicht im Pfandsystem erfasst sind.
Wie funktioniert die Rückgabe von Pfand-Verpackungen?
Einwegpfand-Verpackungen können an allen Verkaufsstellen, die diese Produkte verkaufen, zurückgegeben werden. Ausgenommen sind jedoch Getränkeautomaten und Post- sowie Paketzusteller. Die Rückgabe erfolgt entweder manuell oder über Rücknahmeautomaten. Bei der manuellen Rückgabe müssen Betreiber lediglich die Getränkeflaschen und
-dosen in der von ihnen verkauften Füllmenge annehmen. Eine Bäckerei, die 0,5-Liter-PET-Flaschen verkauft, nimmt daher 0,5-Liter-Flaschen anderer Marken zurück, jedoch keine Aluminiumdosen oder PET-Flaschen in anderen Größen.
Um das Pfand zurückzuerhalten, müssen Flaschen oder Dosen leer sowie nicht beschädigt sein und ein vollständig lesbares Etikett haben. Nur so kann überprüft werden, ob die Verpackung im Pfandsystem registriert ist. Wird die Verpackung nicht angenommen, kann kein Pfand ausgezahlt werden. Bitte entsorgen Sie abgelehnte Verpackungen ordnungsgemäß.
Ja, sowohl geschlossene als auch geöffnete Flaschen werden für die Pfandrückgabe akzeptiert, unabhängig davon, ob der Verschluss noch angebracht ist oder nicht.
Pfandprodukte, die ab 2025 am Pfandsystem teilnehmen, sind mit einem Pfandlogo gekennzeichnet und haben einen neuen GTIN-Code (ehemals EAN-Code). Diese Kennzeichnungen ermöglichen die Erkennung durch Rücknahmeautomaten. Produkte ohne Pfandlogo, die bis zum 31. März 2025 abgefüllt werden, nehmen nicht am Pfandsystem teil und können bis Ende 2025 ohne Pfand verkauft werden.
Verpackungen, die nicht im Pfandsystem akzeptiert werden, sollten fachgerecht über herkömmliche Sammelsysteme entsorgt werden. Leere, unbeschädigte und mit einem lesbaren Etikett versehene Verpackungen sind Voraussetzung für die Rücknahme und Pfanderstattung. Werden sie von einem Rücknahmeautomaten abgelehnt, kann kein Pfand ausgezahlt werden.
An Rücknahmestellen werden alle Einweggetränkeverpackungen mit Pfandlogo zurückgenommen. Dazu gehören Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Litern. Ausgenommen sind Milchprodukte und Sirupe. Pflanzliche Milch-Alternativen wie Sojamilch oder Hafermilch unterliegen jedoch dem Pfand. Wichtig ist, dass die Verpackung leer, unbeschädigt und mit einem lesbaren Etikett versehen ist.
Bei Rücknahmeautomaten gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der zurückgegebenen Pfandverpackungen. Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme akzeptieren jedoch nur die übliche Stückzahl pro Kauf. Ein Beispiel: Ein Imbiss, der pro Kund:in 2-3 Flaschen verkauft, nimmt auch nur diese Anzahl zurück.
Über Rücknahmeautomaten können Sie jede bepfandete Verpackung zurückgeben. Bei der manuellen Rücknahme gilt, dass Verkaufsstellen die Packungsgrößen zurücknehmen müssen, die sie selbst verkaufen, auch wenn es sich um Produkte anderer Marken handelt.
Die Rückgabe bei manuellen Rückgabestellen ist auf die übliche Verkaufsmenge pro Kauf begrenzt. Ein Beispiel: Ein Würstelstand, der durchschnittlich 1-2 Flaschen pro Kauf verkauft, muss auch nur diese Anzahl zurücknehmen und ist nicht verpflichtet, mehr als 20 Einwegpfandverpackungen pro Kunde anzunehmen.
Rücknahmeautomaten akzeptieren unbegrenzt alle bepfandeten Getränkeflaschen und -dosen, unabhängig von deren Anzahl, Marke oder Größe.
Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme müssen nur Packungsgrößen zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment haben. Ein Restaurant, das ausschließlich 0,25-Liter-Dosen verkauft, nimmt daher auch nur solche Dosen zurück, unabhängig von der Marke.
Nein, Verpackungen aus dem Ausland ohne österreichisches Pfandlogo können nicht zurückgegeben werden. Bitte entsorgen Sie diese in herkömmlichen Sammelsystemen.
Nein, in Österreich gekaufte Pfandverpackungen können nicht in anderen Ländern zurückgegeben werden. Entsorgen Sie diese bitte über die lokalen Sammelsysteme.
Wieso gibt es den Einwegpfand?
Das Pfandsystem in Österreich wird eingeführt, um wichtige Wertstoffe wie PET und Aluminium besser zu recyceln. Derzeit werden nur etwa 70% der PET-Flaschen recycelt, was nicht ausreicht, um das von der EU gesetzte Ziel von 90% bis 2027 zu erreichen. Mit dem Pfandsystem soll das hochwertige Recycling dieser Materialien gefördert und das achtlose Wegwerfen verringert werden.
Die Europäische Union schreibt kein Pfandsystem direkt vor, fordert jedoch hohe Sammelquoten für Einwegplastik. Mit der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes in Österreich wurde im Rahmen der EU-Richtlinie 2019/904, die eine 90% Sammelquote bis 2029 vorschreibt, der rechtliche Rahmen für das Pfandsystem geschaffen. Ziel ist es, die Auswirkungen von Kunststoffprodukten auf die Umwelt zu verringern.
Kunststoff und Aluminium sind wertvolle Ressourcen, die im Recyclingprozess wiederverwendet werden können. Eine hohe Sammelquote ist entscheidend, um diese Materialien im Kreislauf zu halten und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu gewährleisten. Das Pfandsystem erhöht die Recyclingrate, wodurch weniger Abfall in der Natur und im Restmüll landet und mehr Rezyklate für neue Verpackungen zur Verfügung stehen.
Das Pfandsystem in Österreich zielt darauf ab, bis 2025 eine Sammelquote von 80% für Kunststoff-Flaschen zu erreichen. Bis 2027 soll die Sammelquote auf 90% gesteigert werden, um den EU-Vorgaben zu entsprechen.
Ja, die gesammelten Kunststoff-Flaschen und Aluminiumdosen werden recycelt und können wieder für die Herstellung neuer Verpackungen verwendet werden. Dieser Prozess sorgt dafür, dass diese Wertstoffe langfristig im Kreislauf bleiben.
Die EU-Richtlinie 2019/904 verpflichtet Produzent:innen ab 2025 dazu, dass jede PET-Flasche mindestens 25% recyceltes Material enthält. Bis 2029 soll dieser Anteil auf 30% steigen. Dadurch wird sichergestellt, dass Unternehmen auf recyceltes Material zurückgreifen müssen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, was den Einsatz von recycelten Getränkeflaschen fördert.
In Österreich werden Kunststoff-Flaschen in spezialisierten Recyclinganlagen weiterverarbeitet. Dort werden sie zu Flakes zerkleinert, gründlich gereinigt und anschließend geschmolzen. Durch Filtration wird das Material auf lebensmitteltaugliche Qualität gebracht, sodass es wieder für die Herstellung neuer Verpackungen genutzt werden kann.
Die österreichische Pfandverordnung legt fest, dass ausschließlich Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen dem Pfandsystem unterliegen. Diese Verpackungen stellen einen Großteil der Einwegverpackungen dar, die recycelt werden müssen, um die EU-Recyclingziele zu erreichen.