Teilnahmebedingungen der Aktion "Ferdls Vereins-Challenge" 2025


 Es gelten die folgenden Bedingungen:


1. Veranstalter


Veranstalter der Aktion "Ferdls Vereins-Challenge" (nachfolgend: Aktion) ist die Billa Aktiengesellschaft (nachfolgend: BILLA), Industriezentrum NÖ Süd, Straße 3, Objekt 16, A-2355 Wiener Neudorf. BILLA hat The Continuity Company GmbH, Peter-Müller-Straße 16a, D-40468 Düsseldorf (nachfolgend: TCC) mit der Abwicklung der Aktion beauftragt.

 

2. Teilnahme- und Prämienberechtigte


Teilnahmeberechtigt ist jeder Sportverein, der teilnahme- und prämienberechtigt für die Kampagne „I leb´für mein´Verein!“ 2025 ist und sich für die Kampagne registriert hat.

 

3. Belohnungen


Im Rahmen von Ferdls Vereins-Challenge können teilnehmende Vereine folgende Belohnungen gewinnen: 


  • zusätzliche Vereinslose
  • ausgewählte Gewinnprämien aus dem Prämienkatalog der Kampagne „I leb´ für mein´ Verein!“
  • BILLA Einkaufsgutschein im Wert von € 1.000,-- (brutto)

 

4. Ablauf 


4.1 Teilnahme


Die Teilnahme ist von 17.03.2025 bis 18.05.2025 möglich, kostenlos und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden.


4.2 Registrierung und Teilnahme


Die Teilnahme an Ferdls Vereins-Challenge setzt die vorherige Registrierung des teilnehmenden Vereins für die Kampagne „I leb´für mein´Verein!“ voraus. Nach erfolgreicher Registrierung und der Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen erfolgt die Teilnahme an Ferdls Vereins-Challenge automatisch, ohne dass eine gesonderte Registrierung erforderlich ist. Der Zugang zur Aktion erfolgt über die entsprechenden Schaltflächen auf der Website meinverein.billa.at oder über vereinschallenge.billa.at.


4.3 Challenges und Erfolge


Im Rahmen von Ferdls Vereins-Challenge stehen teilnehmenden Vereinen verschiedene Challenges und Erfolge zur Verfügung, die im Verlauf der Kampagne zu erledigen sind. Zu diesen zählen 


  • das Sammeln von Losen
  • die Vervollständigung des Vereinsprofils (z. B. durch das Hochladen eines Profil- und Hintergrundbildes sowie das Hinzufügen einer Beschreibung)
  • das Hinzufügen von Prämien zur Wunschliste
  • das Einlösen von Losen für Prämien
  • die Anmeldung zum Newsletter
  • das Sammeln von Teilnehmern an Ferdls Fan-Challenge, die dem Verein folgen
  • das Erledigen von einer festgelegten Anzahl an wöchentlichen Challenges 
  • das Erreichen einer festgelegten Anzahl an XP(Erfahrungspunkte) in einer Woche
  • das Lösen von Quizze
  • die Teilnahme an Umfragen
  • das Hochladen von Bildern zu festgelegten Themen
  • das Engagement auf Social-Media-Plattformen durch Aktionen wie Folgen, Liken, Kommentieren oder Teilen von Inhalten.
  • das Finden von versteckten Codes und Inhalten auf von BILLA veröffentlichten Inhalten


Die erfolgreiche Absolvierung dieser Challenges und Erfolge wird mit einer vorab festgelegten Anzahl an XP (umgangssprachlich: Erfahrungspunkte)  und Münzen honoriert. Die XP (Erfahrungspunkte) legen die Platzierung der Vereine in der Aktions-Rangliste fest und Münzen können von den teilnehmenden Vereinen für Belohnungen im Rahmen der Aktion eingesetzt werden. 


Es wird darauf hingewiesen, dass bei Challenges die vorab festgelegte Anzahl an XP und Münzen reduziert ausfallen kann, sofern nicht sämtliche Aufgaben einer Challenge bei erstmaliger Durchführung gelöst wurden.


Neben XP und Münzen können bei Challenges oder Erfolgen auch Vereinslose als Sofortgewinn ausgegeben werden. Sofortgewinne sind immer begrenzt verfügbar und werden in der vorhandenen Anzahl an die Vereine ausgegeben, die zuerst die jeweilige Challenge oder den Erfolg abschließen.


4.4 Rangliste


Die Rangliste besteht aus zwei separaten Wertungen:


1. Die wöchentliche Rangliste: Diese wird jede Woche neu berechnet und umfasst alle an der Aktion teilnehmenden Vereine. Die Position eines Vereins richtet sich nach der Anzahl der in dieser Woche durch das Absolvieren von Challenges und Erfolgen gesammelten XP. Die Top 20 Vereine der wöchentlichen Rangliste erhalten als Belohnung zusätzliche Lose, die für Vereinsprämien eingelöst werden können.


Folgende Preise werden für die besten 20 Vereine der wöchentlichen Rangliste vergeben:


  • Platz 1: 70 Vereinslose
  • Platz 2-3: je 40 Vereinslose
  • Platz 4-10: je 20 Vereinslose
  • Platz 11-20: je 10 Vereinslose



2. Die Gesamtrangliste: In dieser Wertung werden alle während der gesamten Dauer der Vereins-Challenge gesammelten XP eines Vereins aufaddiert. Nach Abschluss der Aktion erhalten die Top 100 Vereine der Gesamtrangliste einen festgelegten Hauptpreis.


Folgende Preise werden für die besten 100 Vereine der Gesamtrangliste vergeben:


  • Platz 1: BILLA Einkaufsgutschein im Wert von 1000 € (brutto) 
  • Platz 2: Sport-Thieme AirFloor "Carbon" 5m inkl. Fußpumpe
  • Platz 3: Weber Slate GP 56 cm Premium-Plancha-Gasgrill
  • Platz 4: Sony Party-Lautsprecher XV500
  • Platz 5: Sport-Thieme Pickleball-Set (Netz. Schläger. Bälle) inkl. Spielfeldmarkierung
  • Platz 6: ROX 3 – reaction training system (set of 3)
  • Platz 7: Lenovo Tablet M 11 Idea Pad
  • Platz 8: Sport -Thieme 3 x Materialtasche XL - 110 Liter Stauraum
  • Platz 9:Sport-Thieme Slamball Set 3. 5. 8. 10 kg
  • Platz 10: Sport-Thieme - Boccia "Indoor"
  • Platz 11: 500 Vereinslose
  • Platz 12: 500 Vereinslose
  • Platz 13: 500 Vereinslose
  • Platz 14: 350 Vereinslose
  • Platz 15: 350 Vereinslose
  • Platz 16: 350 Vereinslose
  • Platz 17: 250 Vereinslose
  • Platz 18: 250 Vereinslose
  • Platz 19: 250 Vereinslose
  • Platz 20: 250 Vereinslose
  • Plätze 21-30: je 100 Vereinslose
  • Plätze 31-50: je 50 Vereinslose
  • Plätze 51-100: je 25 Vereinslose


BILLA behält sich ausdrücklich das Recht vor, die jeweils angekündigten Gewinne ohne Angabe von Gründen durch gleich- oder höherwertige Gewinne auszutauschen. 


Der:Die Teilnehmer:in nimmt zur Kenntnis, dass die Fotos der Gewinne lediglich als Beispielabbildungen dienen.

BILLA übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die bezogenen Gewinne bzw. der darin enthaltenen Produkte oder eine bestimmte Beschaffenheit oder Werthaltigkeit der Gewinne bzw. der darin enthaltenen Produkte. 


Es obliegt alleine der Verantwortung des:der Teilnehmers:in die Inhaltsstoffe und Produktbeschreibungen der Produkte vor der Verwendung/Benützung sorgfältig zu lesen und zu prüfen, um insbesondere allergische Reaktionen zu vermeiden. 


Der:Die Teilnehmer:in hat keinen rechtlichen Anspruch auf den Erhalt des Gewinns. So haftet BILLA nicht für einen allfälligen Untergang und/oder Verlust und/oder Ähnliches eines Gewinns, insbesondere nicht im Zuge der postalischen Versendung. BILLA ist nicht verpflichtet ein Ersatz-Gewinn zu versenden.



4.5 Sammeln von Münzen


Münzen werden für die erfolgreiche Absolvierung von Challenges und Erfolgen vergeben. Die Anzahl der verfügbaren Münzen pro Challenge wird vorab festgelegt. Sollten Aufgaben innerhalb einer Challenge nicht beim ersten Versuch gelöst werden, kann die tatsächlich ausgegebene Münzenanzahl entsprechend geringer ausfallen.


 

4.6 Einlösen von Münzen


Münzen können im Zeitraum vom 17.03.2025, 00:00 Uhr, bis zum 01.06.2025, 23:59 Uhr eingelöst werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums verfällt die Möglichkeit zur Einlösung ungenutzter Münzen.


Münzen können für Belohnungen eingelöst werden. Belohnungen stehen den teilnehmenden Vereinen unmittelbar nach der Einlösung zur Verfügung. Die genauen Instruktionen zur Inanspruchnahme der Belohnungen werden dem Verein während des Einlöse Vorgangs bereitgestellt.

  

4.7 Sportverein von der Aktion abmelden


Möchte ein Sportverein nicht mehr an der Aktion teilnehmen, kann der Sportverein die Löschung seines Vereins der Website vereinschallenge.billa.at beantragen. Der Sportverein kann sich jederzeit über die kostenlose Kundenhotline (Tel. 0800/201655 oder per E-Mail unter kontakt@billa-mein-verein.at) von der Website vereinschallenge.billa.at löschen lassen. Nach Kontaktaufnahme mit der Hotline erhält der Verein ein Dokument zur Abmeldung, welches durch den verantwortlichen Ansprechpartner seitens des Vereins ausgefüllt und an die Hotline gesendet werden muss. Diese Angaben werden dann geprüft, verifiziert und der Verein von der Vereins-Challenge gelöscht. In diesem Fall kann der gelöschte Verein nicht mehr an der Aktion teilnehmen und nicht mehr auf seine Belohnungen zugreifen. 

 

4.8 Versanddokument


Falls die eingelöste Gewinnprämie einen Versand erfordert, wird vom Sportverein eine bevorzugte Lieferadresse abgefragt. Der Sportverein erhält die Gewinnprämie dann direkt vom Hersteller oder Produzenten (siehe Punkt 7 der Datenschutzerklärung). Da es sich um eine kostenfreie Gewinnprämie handelt und keine Rechnung erstellt wird, gilt der Lieferschein in digitaler oder Papierform als Eigentumsnachweis für mögliche Reklamationen.

 

4.9 Abwicklung Gewinnprämien (Versand und Reklamation)


4.9.1 Abwicklung der Gewinnprämien laut Gesamtrangliste:


Die Gewinner:in des BILLA Einkaufsgutscheins (Platz 1) bekommt eine Gewinnbenachrichtigung über das CRM Postfach (crm@billa.at) zugesandt mit der Bitte um Rückmeldung mittels E-Mail mit den erforderlichen und angefragten Daten (vollständiger Name & Adresse) binnen 14 Tagen ab Verständigung. Erfolgt keine Rückmeldung in diesem Zeitraum, verfällt der Anspruch.


Beim Gewinn des BILLA Einkaufsgutscheins wird nach erfolgter Rückmeldung des Gewinners:in die Gutscheinkarte beladen und an den:die Gewinner:in als leere Gutscheinkarte postalisch zugesandt. Grund dafür ist, dass ein Wert von € 1.000,-- nicht bei der Post versichert ist und dadurch im Verlustfall nicht erstattet wird. Der:Die Gewinner:in wird im Gewinnerschreiben darauf hingewiesen, dass er:sie sich nach Erhalt der Karte nochmals bei der:dem Absender:in der Gewinnbenachrichtigung melden muss, um das Guthaben auf der Gutscheinkarte freischalten zu können. Nach erfolgter Freischaltung (Aktivierung dauert 2 Tage) ist die Gutscheinkarte für den:die Gewinner:in einlösbar. 


Der Versand der Gewinnprämien (Platz 2-10) erfolgt nach der Gewinnbenachrichtigung in der Plattform bei welcher der:die Gewinner:in die für ihn gültige Lieferadresse bekanntgeben kann, sofern die vom Sportverein als Lieferadresse auf der Aktionswebsite angegebene Lieferadresse abweicht. Eine nachträgliche Änderung der Lieferadresse ist nach der Gewinnbenachrichtigung nicht mehr möglich. Die Versendung erfolgt durch die jeweiligen Lieferanten der Gewinnprämien (siehe Punkt 7 der Datenschutzerklärung).


Die Lieferzeiten liegen für gewöhnlich bei 14 Tagen und können auch mehreren Wochen beantragen. Der schnellstmögliche Versand ist dabei immer das übergeordnete Ziel. Der Versandstatus der gewonnenen Prämie ist im jeweiligen Vereinskonto im Bereich „Bestellungen“ unter den jeweiligen „Bestelldetails” ersichtlich.

 

Bei der Übergabe der Gewinnprämie obliegt es dem Sportverein, direkt die Pakete zu zählen, zu prüfen, dass sie nicht beschädigt oder manipuliert wurden, zu öffnen, deren Inhalt in Augenschein zu nehmen und insbesondere zu prüfen, ob die Anzahl der Gewinnprämien mit der auf dem digitalen oder physischen Lieferschein angegebenen Mengen übereinstimmt. Unterlässt der Sportverein dies, führt dies jedoch nicht zu einer Verschlechterung seiner Rechtsposition. Es erleichtert BILLA, TCC und den Lieferanten lediglich die Bemühungen, dem Sportverein eine Ersatz-Prämie zukommen zu lassen.


Sollte es zu berechtigten Reklamationen in Bezug auf eine Gewinnprämie kommen, erhält der Sportverein eine vergleichbare Gewinnprämie als Ersatz („Ersatz-Gewinnprämie“). Hierzu meldet sich der Sportverein bei BILLA – entweder wendet er sich per E-Mail an kontakt@billa-mein-verein.at oder er wählt die Telefonnummer der kostenlosen Kundenhotline: 0800/201655. Eine Erstattung oder ein Ausgleich in Geld ist ausgeschlossen.


Die Gutschrift der Vereinslose zu den Gewinnprämien für Platz 11-100 erfolgt nach Gewinnbenachrichtigung automatisch auf dem Vereinskonto. 


4.9.2 Abwicklung der Gewinnprämien laut wöchentlicher Rangliste:


Für die wöchentliche Rangliste werden immer die Daten von Sonntag 23:59:59 herangezogen. Die Gutschrift der Vereinslose zu den Gewinnprämien für Platz 1-20 erfolgt automatisch auf dem Vereinskonto.  


 

4.10 Gewinnprämienzustellung


Die Zustellung erfolgt an die vom Sportverein angegebene Lieferadresse des Sportvereins. Lieferungen erfolgen ausschließlich an eine Adresse in Österreich. Die Zustellart ist abhängig von der Größe und dem Gewicht der Gewinnprämien.


Die Zustellprozesse der einzelnen Lieferanten sind unterschiedlich. Auch die Informationen über die weitere Vorgehensweise im Falle einer erfolglosen Zustellung sind abhängig von den unterschiedlichen Logistikdienstleistern.


Im Falle einer unzustellbaren Lieferung sind BILLA oder der Hersteller oder der Produzent nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.

Bei Paketversendungen erfolgt ein einmaliger Zustellversuch mit Hinterlegung der Zusendung und Abholung im Depot. Ist die Zustellung per Paketdienstleister nicht möglich, entfällt der Anspruch auf die Gewinnprämie, sofern der Sportverein die Zustellung auf Grund fehlerhafter bzw. unvollständiger Angaben zu verantworten hat.


Anlieferungen von Produkten, die auf Grund von Größe und/oder Gewicht via Spedition erfolgen, werden im Vorfeld seitens der Spedition mit dem Verein abgestimmt. Hierzu erfolgt eine telefonische Kontaktaufnahme. Ist eine Anlieferung per Spedition an die angegebene Adresse sowie die verantwortliche Person vor Ort nicht möglich bzw. ist im Falle einer persönlichen Übergabe die Übergabe nicht innerhalb von 3 Wochen nach telefonischer Kontaktaufnahme bzw. dem Versuch der telefonischen Kontaktaufnahme möglich, entfällt der Anspruch auf die Gewinnprämie, sofern der Sportverein die fehlende Zustellung zu vertreten hat. Nach nicht erfolgreich durchführbarerer Anlieferung erfolgt kein automatischer erneuter Anlieferversuch.


Sollte eine Zustellung an den Gewinner nicht möglich sein (z. B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner die Gewinnprämie nicht annimmt), bleibt es BILLA nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit der Gewinnprämie erfolgt.

 

4.11 Ausschluss von Sportvereinen


BILLA behält sich das Recht vor, Sportvereine, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.


Gleiches gilt für Sportvereine, die durch die Verherrlichung von Gewalt, Rassismus, Pornographie, Beleidigungen oder sonstigem anstößigen Verhalten auffällig geworden sind.


Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinnprämien nachträglich aberkannt oder bereits ausgelieferte Gewinnprämien auf Kosten des Sportvereins zurückgefordert werden.


BILLA bleibt es vorbehalten, den Sportverein bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von BILLA gesetzten Frist, behält sich BILLA vor, die betroffenen Sportvereine von der Teilnahme auszuschließen.

  

5. Haftung


Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BILLA bzw. des Sportvereins beruhen, haften BILLA und der Sportverein (nachstehend zusammen als „Parteien“ bezeichnet) einander unbeschränkt.


Für einfache Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haften die Parteien einander nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.


Die Haftung beider Parteien für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit der Schaden auf einfacher Fahrlässigkeit beruht. Der Haftungsausschluss greift nicht, sofern der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung einer Partei oder eines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen beruht.


Der Sportverein stellt BILLA von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese gegen BILLA Schadensersatzansprüche geltend machen, die aus Anlass eines Schadensfalles geltend gemacht werden, für die der Sportverein oder die von ihm eingesetzten gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Rahmen der Ausführung oder bei Gelegenheit der Tätigkeit verantwortlich sind. Der Sportverein haftet gemäß § 1313a ABGB für seine Erfüllungsgehilfen wie für sein eigenes Verhalten.


Im Übrigen übernimmt BILLA keine Haftung hinsichtlich technischer Defekte, fehlerhafter Datenübertragungen sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die die Teilnahme an der Ferdls Vereins-Challenge beeinflussen könnten. BILLA behält sich das Recht vor, die Ferdls Vereins-Challenge jederzeit ohne Angaben von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Hieraus entstehen keine Ansprüche der Teilnehmer:innen gegenüber BILLA. 


BILLA behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder durch technische Manipulation versuchen die Ferdls Vereins-Challenge in irgendeiner Form zu beeinflussen, von eben diesem auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel steht es BILLA frei, die Gewinne auch noch nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern. 


 

6. Änderung oder Einstellung der Ferdls Vereins-Challenge 


BILLA behält sich das Recht vor, die Ferdls Vereins-Challenge  zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder einzustellen.


BILLA ist insbesondere berechtigt, die Ferdls Vereins-Challenge  einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn


  • ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

 

7. Unwirksamkeit einzelner Klauseln


Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.



8. Übertragung, Barauszahlung, österreichisches Recht


Eine Barauszahlung der Lose bzw. eine Übertragung oder ein Umtausch der Gewinnprämien ist nicht möglich. Eventuelle Ansprüche sind nicht übertragbar. Die Aktion unterliegt dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

9. Verbraucherschlichtung


Hiermit informieren wir Sie darüber, dass BILLA nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.

 

10. Ansprechpartner bei Rückfragen


Bei Rückfragen können Sie sich an die kostenfreie Kundenhotline 0800/201655 (erreichbar von Montag bis Samstag von 08:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail an kontakt@billa-mein-verein.at wenden.

 

11. Allgemeine Hinweise


Allfällige Steuern, Abgaben und nicht im jeweiligen Gewinn enthaltene Kosten sind vom jeweiligen Teilnehmer:in zu tragen. 


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.


Im Übrigen haftet BILLA nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die leichte Fahrlässigkeit wird, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

12. Datenschutz


Der:Die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass seine:ihre bekanntgegebenen Daten von BILLA für die Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet werden und im Fall eines Gewinns im notwendigen Ausmaß an Dritte für den Versand des Gewinnspiels weitergegeben werden dürfen. Nach Beendigung des Gewinnspiels, spätestens am 30.11.2025, werden die personenbezogenen Daten von BILLA gelöscht. Diese Zustimmung kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an BILLA Aktiengesellschaft, IZ NÖ-Süd, Straße 3, Objekt 16, 2355 Wien