Allgemeine Geschäftsbedingungen der BILLA Aktiengesellschaft hinsichtlich der Gutscheinbestellung


  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen von BILLA Gutscheinkarten entsprechend den nachstehenden Bedingungen, welche von Bezugsberechtigten auf www.billa.at/gutscheinbestellung getätigt werden. Bezugsberechtigte von BILLA Gutscheinkarten sind ausschließlich Unternehmen (sowohl im Firmenbuch eingetragene als auch Einzelunternehmer), Vereine mit Gewinnerzielungsabsicht als auch Institutionen, die die BILLA Gutscheinkarte ohne Ertragserzielungsabsicht an Endkunden abgeben. BILLA behält sich vor, im Einzelfall vor Kaufabschluss geeignete Unterlagen vom Besteller anzufordern, welche die Bezugsberechtigung belegen.

    Der Vertragspartner (im Folgenden kurz „Kunde“) erklärt sich mit der ausschließlichen und uneingeschränkten Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

  2. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt BILLA nicht an.

  3. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein allfälliges Abgehen davon. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  4. Voraussetzung für den Kauf der BILLA Gutscheinkarte ist die Eingabe der auf www.billa.at/gutscheinbestellung geforderten Bestelldaten (Firma, Ansprechperson, Kontaktdaten wie, Rechnungsadresse, Lieferadresse, UID usw.) sowie aller von BILLA angeforderten Dokumente, beispielsweise Gewerbeschein, Legitimationsnachweis usw. Nach Eingang der Bestellung und Überprüfung der Bezugsberechtigung wird dem Kunden die Rechnung über die bestellte Menge an BILLA Gutscheinkarten zur Bezahlung übermittelt. In weiterer Folge werden die bestellten und noch nicht aktivierten BILLA Gutscheinkarten an die bei der Bestellung angegebene Adresse zugestellt. Die Zustellung erfolgt abhängig vom Gesamtwert der bestellten BILLA Gutscheinkarten entweder per Einschreiben, Post Express oder durch Postfahrer. Mit Zustellung der BILLA Gutscheinkarten an den Kunden an die bei der Bestellung angegebenen Adresse geht die Haftung und das Risiko für die BILLA Gutscheinkarten auf den Kunden über. Nach Übermittlung der Übernahmebestätigung an das REWE Gutscheinservice, werden die Karten aktiviert und sind am darauffolgenden Tag einlösbar.

  5. BILLA behält sich das Recht vor, den Abschluss des Kaufs von BILLA Gutscheinkarten zu diesen Rabattbedingungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  6. Dem Kunden wird beim Kauf von BILLA Gutscheinkarten bis 30.06.2025 folgender Rabatt gewährt:

    • Einmalige Abnahme von €2.000,– minus 1,0% Rabatt
    • Einmalige Abnahme von €2.500,– minus 1,5% Rabatt
    • Einmalige Abnahme von €3.500,– minus 2,5% Rabatt
    • Einmalige Abnahme von €10.000,– minus 3,0% Rabatt
    • Einmalige Abnahme von €15.000,– minus 3,5% Rabatt
    • Einmalige Abnahme von €30.000,– minus 4,0% Rabatt
    • Einmalige Abnahme von €50.000,– minus 4,5% Rabatt

  7. Der Rabatt wird in Form eines Rechnungsabzuges gewährt.

  8. Befristung der BILLA Gutscheinkarte: Gültig 5 Jahre ab der letzten Nutzung (Aufladung oder Einlösung). Aufladbar an jeder BILLA & BILLA PLUS Kasse mit einem Betrag nach der Wahl des Bezugsberechtigten, jedoch mindestens Euro 5,- und max. Euro 200,-.

  9. Die BILLA Gutscheinkarte ist in allen BILLA & BILLA PLUS Filialen in Österreich. Mit der BILLA Gutscheinkarte kann keine andere BILLA Gutscheinkarte erworben werden. Das aktuelle Guthaben ist am Kassenbon ausgewiesen

  10. Eine Kombination der BILLA Gutscheinkarte mit anderen Vorteilskarten (wie z.B. Jö-Bonus Club, usw.) sowie die damit verbundene Einlösung von Rabatten, Aktionen, Gutscheinen usw. ist möglich.

  11. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich, wenn seine Ansprüche gerichtlich festgestellt oder durch die BILLA ausdrücklich anerkannt wurden.

  12. BILLA leistet nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die Mangelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware. Der Kunde besitzt ein gesetzliches Gewährleistungsrecht gemäß §§ 923ff ABGB. Die Frist beträgt zwei Jahre ab Übernahme der BILLA Gutscheinkarte, wobei der Kunde nach 6 Monaten zu beweisen hat, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware vorlag. Bei berechtigt beanstandeten Mängeln wird entweder kostenloser Ersatz oder Verbesserung vorgenommen, wofür eine angemessene Frist einzuräumen ist. Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug), dann hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, Aufhebung des Vertrages (Wandlung).

  13. BILLA haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden und von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. BILLA haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Handlungen Dritter (ausgenommen Erfüllungsgehilfen der BILLA) oder aufgrund höherer Gewalt verursacht wurden. Die Garantie ist beim Garantiegeber (z.B. Hersteller) geltend zu machen und erfolgt nach dessen Bestimmungen. Durch die Inanspruchnahme der Garantie wird die gesetzliche Gewährleistung nicht eingeschränkt.

  14. Für sämtliche Folgen, die der BILLA aus nicht rechtmäßiger Nutzung der BILLA Gutscheinkarte durch den Kunden entstehen, ist der Kunde verantwortlich, unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft. Dasselbe gilt für den Verlust oder Missbrauch der Gutscheinkarten.

  15. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der BILLA Gutscheinkarte wird kein Ersatz geleistet. Keine Barablöse möglich

  16. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich für den Sitz der BILLA zuständige Gericht.

  17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.
Stand: 21.06.2024